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Konzepte zur Ausgestaltung geschlechtergerechter Studiengänge und zur Integration von Theorien, Methoden und Erkenntnissen der Frauen- und Geschlechterforschung in die Curricula gestufter Studiengänge liegen vor, doch die Integration von Gender-Aspekten ist kein Selbstläufer, sondern bedarf intensiver Anstrengungen und geeigneter Maßnahmen aller Beteiligten – von der Politik über die Akkreditierungsinstitutionen bis zu den Hochschulen, wobei den Hochschulen eine Schlüsselstellung zukommt. Auf Initiative von Gleichstellungsbeauftragten und WissenschaftlerInnen sind inzwischen an einzelnen Hochschulen unterschiedliche Strategien entwickelt worden, Gender-Aspekten bei der Entwicklung, Akkreditierung und Durchführung gestufter Studiengänge mehr Beachtung zu verschaffen.

Notwendig ist ein [Konzept der Hochschulen] mit zentralen Vorgaben der Hochschulleitungen. Vorliegende Erfahrungen von Gleichstellungsbeauftragten und Geschlechterforscherinnen lassen begründete Zweifel an den Fähigkeiten bzw. der Bereitschaft der Fakultäten und Fachbereiche aufkommen, im Sinne des Gender Mainstreaming (selbst-)steuernd zu handeln. Aus diesen Gründen ist ein Konzept der Hochschulen zur Integration von Gender-Aspekten mit zentralen Vorgaben der Hochschulleitungen an die Fakultäten und Fachbereiche unabdingbar. Die Vorgaben dienen der Orientierung der Fakultäten und Fachbereiche, aber auch den Akkredietierungsagenturen, die ja das Konzept der Hochschule zur Integration von Gender-Aspekten überprüfen sollen.

Die Politik sollte die Hochschulen zur Übernahme dieser Aufgabe motivieren. Mögliche Ansatzpunkte sind hier z. B. die Zielvereinbarungen zwischen den Wissenschaftsministerien und den Hochschulen, die zunehmend abgeschlossen werden, um politischen Zielen im Kontext der Hochschulautonomie Geltung zu verschaffen und in denen die Hochschulen sich verpflichten sollten, ein Konzepte zur Ausgestaltung gestufter Studiengänge nach den Kriterien der Geschlechtergerechtigkeit zu entwickeln und bei der Entwicklung und Durchführung gestufter Studiengänge verbindlich anzuwenden. Um sicher zu stellen, dass es nicht bei einem bloß verbalen Bekenntnis bleibt, sollte die Nichteinhaltung der Vereinbarungen in geeigneter Weise sanktioniert werden.

 

Beispiele der praktischen Umsetzung >> GENDER STUDIES und >> UMSETZUNGSBEISPIELE

 

 

 
Aus: Internetportal "Gender-in-gestufte studiengänge.de".

Ein Service der Koordinationsstelle des
Netzwerks Frauenforschung NRW.