Im "Bologna-Prozess" , der auf einer rechtlich unverbindlichen Vereinbarung europäischer Bildungsminister und -ministerinnen beruht, beteiligen sich inzwischen 45 Staaten an der Schaffung eines europäischen Hochschulraumes. Auf europäischer Ebene wird dieser Prozess durch die "Bologna Fellow Up Group" (BFUG) koordiniert. In Deutschland wird die Einführung gestufter Studiengänge durch eine "Nationale Bologna-Gruppe“ unterstützt, der folgende Institutionen angehören:
Gleichstellungsbeauftragte oder Gender-ExpertInnen sind bisher nicht vertreten.
Rechtliche Grundlagen und Beschlüsse zur Integration von Gender-Aspekten in den Bologna-Prozess. Ausgehend von einem Beschluss der europäischen BildungsministerInnen im „Berliner Kommuniqué“ aus dem Jahr 2003 wurde inzwischen die „Beachtung geschlechtsspezifischer Auswirkungen bei allen Entscheidungen (Gender Mainstreaming)“ im Bologna-Prozess in einer Reihe von rechtlichen Regelungen und Beschlüssen festgeschrieben … [mehr]
Akkreditierungsprozess. Die Akkreditierung von Studiengängen durch unabhängige, von einem Akkreditierungsrat akkreditierte Akkreditierungsagenturen ist eine bundesdeutsche Besonderheit. Ziel der Akkreditierung ist es 1 die Qualität von Lehre und Studium zu sichern, 2 die Mobilität der Studierenden zu erhöhen, 3 die internationale Vergleichbarkeit von Studienabschlüssen zu verbessern.
Genderaspekte sind erst seit Dezember 2005 in den vom Akkreditierungsrat erlassenen Richtlinien enthalten ... [mehr]
Stand der Integration von Gender-Aspekten. Die systematische Einbeziehung von Gender-Aspekten in den Bologna-Prozess steht bisher noch aus: Die Beteiligung von Frauen am Akkreditierungsprozess spiegelt die (abnehmenden) Frauenanteile auf den höheren Ebenen der Wissenschaftslandschaft: Im obersten Gremium, dem Akkreditierungsrat sowie in den leitenden Positionen der Akkreditierungsagenturen sind Frauen kaum, auf ReferentInnenebene in den Agenturen dagegen stärker vertreten ... [mehr]